Praxisausfallversicherung für Ärzte

Hauke Simonsen   | Versicherungen | Letztes Update: 13. Januar 2021

Die Praxisausfallversicherung ist sinnvoll für alle niedergelassenen Ärzte, die einen Fixkosten-Apparat zu bedienen haben. So deckt die Praxisausfallversicherung die laufenden Kosten ab, bspw. für Personal und Miete, falls dem Praxisbetrieb aufgrund von Krankheit, Unfall, Quarantäne oder einem sonstigen Sachschaden vorübergehend nicht nachgegangen werden kann. Denn die Fixkosten laufen in einem solchen Fall weiter und sind nicht über eine Krankentagegeld­versicherung oder eine Berufsunfähigkeits­versicherung absicherbar. Hier hilft die Praxisausfall­versicherung, die individuell nach entsprechenden Bedürfnissen zusammengestellt werden kann.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Praxisausfall­versicherung ist für niedergelassene Ärzte relevant.
  • Die Praxisausfallversicherung trägt Ihre laufenden Kosten bei einem Ausfall.
  • Versicherung leistet bei Krankheit & Unfall, Quarantäne und Sachgefahren.
  • Sie bestimmen Tagessatz und Karenzzeit.
  • Es gibt große Unterschiede bei den Anbieter in Bezug auf Preis & Leistung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundwissen zur Praxisausfall­versicherung
  2. Für wen ist eine Praxisausfall­versicherung sinnvoll?
  3. Was deckt eine Praxisausfall­versicherung ab?
  4. Gesundheitsprüfung bei der Praxisausfall­versicherung
  5. Beispiele Praxisausfall­versicherung
  6. Die Kosten einer Praxisausfall­versicherung
  7. Kostenloser Tarifvergleich
  8. Wichtig beim Abschluss einer Praxisausfall­versicherung
  9. Praxisausfall­versicherung kombinieren
  10. Checkliste Praxisausfall­versicherung
  11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundwissen zur Praxisausfall­versicherung

Bei einer Praxisausfallversicherung spricht man auch von einer Betriebs­unter­brechungs­versicherung. Hiermit ist gemeint, dass Sie als niedergelassener Arzt dann eine Versicherungs­leistung erhalten, falls Ihre Praxis aus vertraglich benannten Gründen geschlossen werden muss. Der wichtigste Grund ist definitiv der Ausfall des Arztes selbst aus gesundheitlichen Gründen. Bei den meisten Versicherern erhalten Sie dann eine Leistung in Form von Tagessätzen, wenn eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Die Praxisausfall­versicherung ähnelt daher in vielen Punkten der Kranken­tagegeld­versicherung. Es handelt sich jedoch nicht um eine Alternative zum Krankentagegeld, sondern um eine Ergänzung. Denn die Kranken­tagegeld­versicherung darf per Definition ausschließlich den Gewinn absichern. Die Praxisausfall­versicherung hingegen trägt maximal die weiterhin auflaufenden Fixkosten, insbesondere für Personal, Miete und Finanzierungsraten. Wir legen Ihnen auf dieser Seite dar, auf welche Punkte Sie achten sollten und stehen bei der Auswahl des Versicherers mit Rat und Tat zur Seite.

  • Zahlt niedergelassenen Ärzte die Fixkosten der Praxis.
  • Die Leistung ist auf den individuellen Bedarf abstimmbar.
  • Am wichtigsten ist der Schutz bei Krankheit und Unfall.

UNABHÄNGIG & UNVERBINDLICH
Kostenloser Vergleich
Lassen Sie sich jetzt kostenlos eine Übersicht mit den besten und günstigsten Angeboten erstellen.

Für wen ist eine Praxisausfall­versicherung sinnvoll?

Der monatliche Kapitalbedarf eines niedergelassenen Arztes setzt sich zusammen aus dem Anteil, der seinen persönliches Einkommen sichert, sowie den Teil, mit dem er die Fixkosten seiner Praxis bezahlt. In der Regel kann er diese beiden Kostenblöcke tragen, solange die Praxis am Laufen ist. Kommt der Praxisbetrieb jedoch zum vorübergehenden Erliegen, ist die Finanzierung der laufenden Kosten häufig nicht mehr gewährleistet. Während viele Ärzte Ihr Gehalt über eine Kranken­tagegeld­versicherung und/oder eine Berufs­unfähigkeits­versicherung gut abgesichert haben, werden die laufenden Kosten der Praxis häufig übersehen.

Daher ist die Praxis­ausfall­versicherung jedem Arzt zu empfehlen, der einen signifikanten Fixkostenanteil hat bzw. diesen nicht aus seinen Reserven bedienen könnte. Denn Miete und Gehälter müssen auch dann weiter aufgebracht werden, wenn der Arzt aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht arbeiten kann oder die Praxis (z.B. aufgrund eines Wasserschadens) komplett geschlossen werden muss. Positiv zu bewerten ist, dass Sie diese Versicherung grundsätzlich gut auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können. So können Sie Ihren benötigten Tagessatz (z.B. 200 Euro) individuell bestimmen und zudem vereinbaren, dass eine Leistung erst nach bspw. 29 Tagen gezahlt wird (sogenannte Karenzzeit).

Wer kann eine Praxisausfallversicherung abschließen?

  • Apotheker
  • Architekten & Ingenieure
  • Heilpraktiker
  • Niedergelassene Ärzte
  • Notare & Rechtsanwälte
  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Sachverständige
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
WISSENSWERT

Begriff Karenzzeit

Die Karenzzeit definiert, nach wie vielen Tagen im Falle einer Krankheit Ihnen eine entsprechende Leistung gezahlt wird. Die Karenzzeit können Sie selbst wählen und hat Einfluss auf die Kosten (je kürzer desto teurer).

Was deckt eine Praxisausfall­versicherung ab?

Der Hauptgrund für eine Praxis­ausfall­versicherung ist die finanzielle Absicherung der Fixkosten bei Krankheit und Unfall. Viele Versicherer bieten automatisch oder zusätzlich weitere Leistungen, z.B. Zahlungen bei Entbindung, Quarantäne oder Sachrisiken an.

  • Krankheit


    Die meisten Anbieter leisten bei einer völligen (100%igen) Arbeitsunfähigkeit. Einige Anbieter leisten nicht oder eingeschränkt bei psychischen Erkrankungen.
  • Unfall


    Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall erfolgt, leistet die Praxisausfallversicherung. Bei vielen Anbietern wird zudem die Karenzzeit verkürzt.
  • Sachrisiken


    Verdienstausfälle in Folge einer Praxisschließung wegen Brand- oder Leitungswasserschäden können bei einigen Versichern eingeschlossen werden.
  • Quarantäne


    Die Praxisausfallversicherung leistet auch dann, wenn sowohl die Praxis und/oder Sie als Arzt von einer behördlichen Anordnung betroffen sind.

Welche Kosten sind über die Praxisausfall­versicherung versichert?

Grundsätzlich können Sie die Differenz zwischen den betrieblichen Erträgen und den variablen Kosten versichern. Dies sind in der Regel jene Fixkosten, die auch im Falle einer Praxisschließung weiterlaufen. Sie können diese meist in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ablesen.

Versicherte Schäden:

  • Miete der Praxis
  • Löhne und Gehälter
  • Finanzierungsraten
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuern
  • Kosten für einen Stellvertreter

Nicht versicherte Schäden:

  • Laborkosten
  • Praxisbedarf
  • Fremdleistungen
  • Vor Versicherungsbeginn entstandene Schäden
  • Teilweise kein Schutz bei psychischen Erkrankungen
  • Weitere Ausschlüsse wie Unfälle durch Medikamente
Hauke Simonsen

KOMPETENT & TRANSPARENT
Persönliche Beratung
Wir beraten Sie gerne – und das unverbindlich und kostenlos. Kommen Sie jetzt auf uns zu!

5 Sterne bei unseren Google-Bewertungen 5 Sterne basierend auf 126 Google-Bewertungen

Gesundheitsprüfung bei der Praxisausfall­versicherung

Wie in der privaten Kranken­tagegeld­versicherung und der Berufs­unfähig­keits­versicherung hängt das Risiko der Versicherung maßgeblich von Ihrem Gesundheitszustand ab, sodass die Versicherer diesen bei Ihnen abfragen. Die korrekte Angabe der gesundheitlichen Vorgeschichte ist existentiell, da die Versicherung im Schadenfall alle Angaben prüft und die Leistung verweigern kann und bei falschen Angaben Ihrerseits.

  • Gesundheitsdaten recherchieren


    Nehmen Sie sich die Zeit und gehen in aller Ruhe Ihre Krankheitshistorie durch. Falsche Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz – fragen Sie bei Ihrem Arzt daher im Zweifel nach der genau gestellten Diagnose nach.
  • Abfrage Zeiträume


    Die meisten Praxisausfall-Versicherer erfragen von Ihnen Krankheiten, Beschwerden oder Untersuchungen/Behandlungen der letzten 3 Jahre. Für Krankenhaus­aufenthalte, ambulante OP’s und psychische Behandlungen gelten längere Fristen.
  • Voranfrage stellen


    Bestehen Vorerkrankungen, macht es Sinn bei unterschiedlichen Gesellschaften anzufragen. Freie Berater und Versicherungsmakler bieten diese unverbindlichen Risikovoranfragen in der Regel an.
  • Angebote vergleichen


    Vergleichen Sie nun die Angebote derjenigen Versicherer, die Sie ohne Ausschlüsse annehmen bzw. die Ihnen das beste Angebot machen. Beachten Sie dabei neben den Preisen auch die Bedingungen.

Beispiele Praxisausfall­versicherung

Die Risiken, für die eine Praxis­ausfall­versicherung einspringt, sind vielfältig und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Daher sollte auch bei der Praxisausfallversicherung auf die Leistung, insbesondere bei die teuren Risiken, geachtet werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen drei Beispiele aus der Praxis.

Schwangerschaft

  • Beispiel: Viele Versicherer leisten nicht im Falle einer Schwangerschaft und damit im Zusammenhang stehenden Beschwerden. Maximal werden wenige Tage erstattet. In diesem Beispiel wurden der Ärztin aufgrund der Entbindung nur/immerhin pauschal 7 Tagessätze erstattet. Leistung: 2.100 Euro.
  • Unser Tipp: Schließen Sie die Praxis­ausfall­versicherung rechtzeitig vor der geplanten Schwangerschaft ab, ansonsten sind möglich auftretende Komplikationen nicht mit versichert.

Bandscheibenvorfall

  • Beispiel: Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kann der Arzt seinem Beruf 5 Monate nicht nachgehen und erwirtschaftet kein Einkommen. Die Praxis­ausfall­versicherung leistet nach der Karenzzeit von 28 Tagen bedingungsgemäß den Tagessatz von 250 Euro. Leistung: 30.500 Euro.
  • Unser Tipp: Sichern Sie sich trotz der höheren Kosten den wirklich benötigten Tagessatz ab. Gerade bei langfristigen Krankschreibungen ist dies außerordentlich wichtig.

Sachschaden

  • Beispiel: Durch einen Brand ist die Nutzung der gesamten Praxis bis zur Renovierung nicht möglich. Während die Inhaltsversicherung für den Ersatz des Inventars zuständig ist, leistet die Praxis­ausfall­versicherung den vereinbarten Tagessatz ohne Karenzzeit. Leistung: 9.000 Euro.
  • Unser Tipp: Versichern Sie Ihr Inventar über eine Inhaltsversicherung und den Erlösausfall als Ergänzung zur Praxis-Inhalts­versicherung oder über die Praxis­ausfallversicherung.
TIPP

Ergänzung Krankentagegeld

Die Praxisausfallversicherung ist für niedergelassene Ärzte eine gute Ergänzung zum Krankentagegeld. Sie können auch Versicherungen miteinander kombinieren.

Die Kosten einer Praxisausfall­versicherung

Die Kosten einer Praxis­ausfall­versicherung ähneln denen einer Kranken­tagegeld­versicherung. Da sich die Bedingungen im Bereich der Praxis­ausfall­versicherung jedoch stärker unterscheiden, ist eine Bewertung dieser Beiträge deutlich komplexer.

Kosten Praxisausfallversicherung

Eine Beispielrechnung mit Kosten einer Praxisausfallversicherung

EinfachStandardPremium
Tarif3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Gezahlter Tagessatz274 €274 €274 €
Versicherungssumme100.000 €100.000 €100.000 €
Karenzzeit21 Tage21 Tage21 Tage
Leistungsdauer12 Monate24 Monate24 Monate
Psychische Erkrankungenkeine Leistungenkeine Leistungen6 Monate
ArbeitsunfähigkeitLeistung bei 100% AULeistung bei 70% AULeistung bei 100% AU
Kündigungsschutzneinneinja
maximales Endalter63 Jahre65 Jahre67 Jahre
Jahresbeitrag1.813,21 €3.325,46 €4.291,00 €

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Die Kosten einer Praxis­ausfall­versicherung hängen in erster Linie vom zu versichernden Tagessatz, der vereinbarten Karenzzeit, sowie Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Dabei verhalten sich der Beitrag und die Versicherungssumme linear. Eine Verlängerung der Karenzzeit von 21 Tage auf 42 Tage macht sich mit einer Ersparnis von ca. 20 Prozent des Beitrages bemerkbar und stellt somit bei ausreichenden Reserven eine sinnvolle Einsparmöglichkeit dar. Zudem steigt der Beitrag mit steigendem Eintrittsalter. So zahlt ein 53-jähriger Arzt bei jetzigem Neuabschluss über 50 % mehr Beitrag als ein 43-jähriger Arzt.

Relevant und interessant sind zudem die möglichen Zusatzbausteine. So können Sie Ihren Schutz bei vielen Anbietern um einige Bausteine erweitern. Einige dieser Bausteine wie der Kündigungsverzicht (Aufschlag ca. 20 %) sind dabei sehr sinnvoll, andere Bausteine wie eine Nach­versicherungs­option (10 %) oder die Mitversicherung der Sachgefahren sind für einige Ärzte unter Umständen nicht so interessant. Der Vergleich der jeweiligen Anbieter ist somit ziemlich schwierig. Auch ist eine teure Praxis­ausfall­versicherung nicht automatisch besser als eine günstige. Wir empfehlen Ihnen daher, professionelle Beratung einzuholen.

Kostenloser Vergleich

Wir vergleichen für Sie kostenlos! Geben Sie uns einfach einen groben Überblick zu Ihrer Person und wir lassen Ihnen eine Übersicht mit den besten Angeboten per E-Mail zukommen. Unverbindlich und kostenlos!

Google-Bewertungen
Unsere Bewertungen
5 Sterne bei unseren Google-Bewertungen
5 Sterne basierend auf 126 Bewertungen
KOSTENLOS
Der Tarifvergleich ist komplett kostenlos und unverbindlich.
UNABHÄNGIG
Wir vergleichen die besten Tarife von allen Anbietern.
SICHER
Ihre Daten werden absolut vertraulich von uns behandelt.

Wichtig beim Abschluss einer Praxisausfall­versicherung

Die Preise und vor allem die Bedingungen der Praxis­ausfall­versicherung unterscheiden sich teilweise erheblich. Da es zudem keine vollumfänglichen Vergleichsrechner gibt, ist eine Beratung vom Spezialisten empfehlenswert. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick, welche Punkte zu beachten sind.

  • Haftungszeit


    Viele Anbieter beschränken die Leistungsdauer insbesondere bei den wichtigen Personenschäden auf 12 Monate, Top-Anbieter leisten für 24 Monate.
  • Psyche


    Die Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen wird am Markt höchst unterschiedlich gehandhabt. Einige Anbieter leisten gar nicht, andere 6 Monate.
  • Kündigungsverzicht


    Die meisten Versicherer können nach einem leistungspflichtigen Schadenfall oder zum Ablauf kündigen. Ein vertraglicher Kündigungsverzicht ist existentiell.
  • Versicherungssumme


    Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Diese können Sie frei anpassen, die meisten Anbieter bieten “Unterversicherungsverzicht”.
  • Karenzzeit


    Während der Karenzzeit, die zwischen in der Regel 21 und 100 Tagen frei wählbar ist, erhalten Sie noch keine Leistungen. Eine Karenzzeit vermindert somit Ihre Beiträge.
  • Endalter


    Der Vertrag sollte so lange laufen, bis er nicht mehr benötigt wird. Einige Anbieter beenden den Vertrag nach 60 Jahren und im Leistungsfall. Für Existenzgründer bietet sich eine Nachversicherungsoption an.
  • Schwangerschaft


    Bei Schwangerschaft und Entbindung sind sowohl Wartezeiten als auch unterschiedliche Leistungen zu beachten.
  • Sachschäden


    Einige Versicherungen bieten optional, andere wiederum obligatorisch die Leistung bei Sachgefahren mit an. Hier sollte eine Doppelversicherung mit der Inhaltsversicherung (inkl. BU) geprüft.
  • Sonstige Gefahren


    Einige Anbieter leisten auch in kleinem Umfang bei sonstigen Gefahren, z.B. Todesfällen in der Familie oder Flugausfällen. Hier handelt es sich i.d.R. um keine existentiellen Kosten.
TIPP

Kosten Stellvertreter

Ein guter Anbieter einer Praxis­ausfall­versicherung erstattet in der Regel die Kosten für einen stellvertretenden Arzt. Überprüfen Sie dies jedoch unbedingt vor Abschluss eines Vertrages.

Praxisausfall­versicherung kombinieren

Die Praxis­ausfall­versicherung ist eine äußerst sinnvolle Versicherung für alle niedergelassenen Ärzte, die Ihre Fixkosten absichern müssen. Da es Ähnlichkeiten und Überschneidungen mit anderen Versicherungen gibt, sollten diese aufeinander abgestimmt sein, um Versicherungslücken auf der einen Seite und Über-/Doppelversicherungen auf der anderen Seite zu vermeiden. Dieses ist relativ leicht lösbar, wie Ihnen die nachfolgenden Punkte zeigen. Nehmen Sie den Abschluss der Praxis­ausfall­versicherung gerne zum Anlass, Ihre anderen Versicherungen zu überprüfen.

  • Krankentagegeld


    Die Kranken­tagegeld­versicherung sichert maximal Ihren laufenden Gewinn (Ihr Einkommen) ab, während die Praxis­ausfall­versicherung für die auch im Falle der Praxisschließung weiterlaufenden fixen Kosten wie Mieten und Löhnen zuständig ist. Somit ergänzen sich beide Versicherungen und sollten aufeinander abgestimmt sein. Der Anbieter ist dabei frei wählbar.
  • Betriebsunterbrechung


    Häufig beinhaltet die für die Sachrisiken zuständige Betriebs­inhalts­versicherung auch eine Betriebs­unter­brechungs­versicherung, bei der im Falle eines Sachschadens durch bspw. Feuer oder Leitungswasser eine bestimmte Summe bezahlt wird. Hier sollte je nach Anbieter und Versicherungssumme geprüft werden, wo der Schutz am besten ist.
  • Betriebsinhalt


    Ist eine Leistung infolge von Sachschäden über die Praxis­ausfall­versicherung mit abgedeckt, kann dieser Baustein (BU=Betriebs­unterbrechung) ggf. aus der Betriebs­inhalts­versicherung gestrichen werden. Die Betriebs­inhalts­versicherung sollte selbstverständlich als eigenständiger Vertrag erhalten bleiben, denn nur er erstattet die Wiederbeschaffung des Inventars.

Checkliste Praxisausfallversicherung

  • Berechnen Sie Ihren Bedarf an Versicherungssumme anhand unserer in den FAQ genannten Formel.
  • Schauen Sie die exemplarischen Gesundheitsfragen in unseren FAQ und prüfen Ihre Historie.
  • Fordern Sie einen umfangreichen Marktvergleich an unter Berücksichtigung von Versicherungssumme, etwaiger Vorerkrankungen und Karenzzeiten.
  • Analysieren Sie die Angebote mit einem Spezialisten und gewichten Sie unsere o.g. Kriterien, z.B. den Kündigungsverzicht, nach Ihren Bedürfnissen.
  • Beantragen Sie den Versicherungsschutz unter korrekter Beantwortung der der Gesundheitsfragen.
  • Überprüfen Sie den Schutz regelmäßig und erweitern ihn gegebenenfalls. Stark wachsende Praxis haben schnell eine Unterdeckung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das könnte Sie auch interessieren

Kostenlose Online-Beratung
Kostenlose Online-Beratung

Vereinbaren Sie jetzt ganz einfach einen Termin zur Online-Beratung. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Computer.

  • Komplett Transparent mit Bildschirmübertragung
  • Direkter Einblick in unsere Vergleichsprogramme
  • Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und unverbindlich
Nach oben scrollen